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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND CAMPINGORDNUNG

Pielachtal Camping

Daniel Wurzenberger

Mariazeller Straße 23c, 3202 Hofstetten
www.pielachtalcamping.at


 

 

An- und Abreise

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Hinweis! Unsere Rezeption ist nicht durchgehend besetzt -

bitte rufen Sie ca. 30 Minuten vor Ihrer Ankunft bei uns an. Vielen Dank!

 

Check-In Mo bis Sa: 14:00 – 18:00 Uhr, So: bis 14 Uhr

Abreise bis spätestens 11:30 Uhr. (Miethütten bis 11 Uhr)

Mittagspause Rezeption: 12 - 14 Uhr (kein Check-In/Check-Out möglich!)

 

Eine Anreise zwischen 9 und 11.30 ist nach Rücksprache und Platzverfügbarkeit möglich. WICHTIG: Kontaktieren Sie uns umgehend bei Verspätungen.
 

Der gebuchte An- und Abreisetag ist für beide Seiten bindend. Verzögerungen bei der Anreise oder verfrühte Abreise (z.B. Schlechtwetter etc.) können uns nicht zur Last gelegt werden. Die Gebühren sind auch für die nicht in Anspruch genommenen Tage zu entrichten. Ebenso können Stellplätze die vorzeitig geräumt wurden, anderweitig besetzt werden.

 

Stellplatz

Buchungen  sind erst ab 2 Nächten möglich.

Ein Aufenthalt für 1 Nacht kann kurzfristig - max. 2 Nächte vor Ankunft - reserviert werden. 

Nach Möglichkeit berücksichtigen wir Ihre Stellplatzwünsche und merken eine bestimmte Platznummer vor. Wir garantieren aber nicht für Platznummern.

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Stornobedingungen 

  • bis 4 Wochen vor Anreise: kostenlos stornierbar

  • 4 Wochen - 2 Wochen vor Anreise: 40% des Reisepreises

  • 2 Wochen - 1 Woche vor Anreise: 70% des Reisepreises

  • innerhalb der letzten Woche vor Anreise: 90% des Reisepreises

  • no show: 100% des Reisepreises

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Von der Buchung bis zur Anreise kann viel passieren, eine Stornierung ist für beide Seiten unangenehm, deshalb legen wir Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung wirklich ans Herz. 

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Geld-zurück-Garantie:

Im Falle einer Grenz- oder Hotelschließung bzw. eines Lockdowns können Sie, auch kurzfristig, kostenlos stornieren.

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Buchungsbestimmungen

Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG gilt nicht, stattdessen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Zahlungsarten

Barzahlung, Bankomat- oder Kreditkartenzahlung möglich

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Beschädigungen

Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. 

 

Haftung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung des gesamten Campingareals, insbesondere auch des Teichs, ausschließlich und ausnahmslos auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr erfolgt! Es wird auf den Fischbestand hingewiesen und allenfalls hieraus resultierende Gefahren! Es wird keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für die Benutzung des Areals übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- oder Stromversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzbetreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzbetreibers.

Strom/Elektrische Anlagen/Gasanlagen und Gasheizungen in den Reisegefährten müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dies wird durch uns nicht überprüft. Für Schäden, die durch die Benutzung dieser Gerätschaften entstehen, haftet der Camper selbst.
 

Mängel

Etwaige Beanstandungen sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzbetreiber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzbetreiber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

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Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist St. Pölten

 

Vorbehalt

Druck-, Darstellungs- und Übermittlungsfehler sind vorbehalten.

 

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CAMPINGORDNUNG

 

Liebe Campinggäste, wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen euch eine schöne Zeit im Pielachtal. Bei Fragen sind wir persönlich bei der Rezeption oder telefonisch unter +43/680/1158560 erreichbar. Damit Ihr Aufenthalt so angenehm und erholsam wie möglich verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Punkte der Campingplatzordnung zu beachten:

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Anmeldung

Melden Sie bitte sich vor der Einfahrt auf dem Campingplatz in der Rezeption an. 

Bei Anmeldung erkennt der Campinggast die AGB sowie die Campingplatzordnung an.

 

Stellplatz

Alle Plätze sind gekennzeichnet. Die Grenzen der Stellplätze sind unbedingt einzuhalten. Den maßgeblichen Verlauf der Platzgrenzen legt in Zweifelsfällen der Platzbetreiber fest.

 

Parken | Fahrzeuge

Im Bereich des Campingplatzes muss im Schritttempo gefahren werden. Denken Sie unter anderem bitte an spielende Kinder. Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich ein Auto zugelassen. Für das Abstellen weiterer Kraftfahrzeuge melden Sie sich bitte bei uns.

 

Ruhezeiten
Ab 22:00 Uhr Zimmerlautstärke, ab 24:00 Uhr Nachtruhe.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und unterstützen Sie uns bei dem Bestreben, größtmögliche Ruhe zu sichern. Wir haben Verständnis für späteres Nachhause kommen, wenn andere Gäste dadurch nicht gestört werden. Radios, Fernsehapparate oder ähnliches bitte während des ganzen Tages auf Zimmerlautstärke stellen oder einen Kopfhörer benutzen, denn Geschmäcker sind verschieden. Abbauarbeiten können frühestens ab 07:00 Uhr begonnen werden.

 

Teich-Nutzung

Das Baden im Teich wird geduldet und erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Nutzung des Teichs (siehe auch AGB). Auf den Fischbestand wird ausdrücklich hingewiesen. Fischen ist nicht erlaubt. 

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Haustiere

Der Aufenthalt mit Haustieren ist bei uns gegen eine entsprechende Gebühr gestattet. Es herrscht Leinenpflicht am gesamten Gelände. Für sämtliche Haustiere besteht Aufenthaltsverbot im Sanitärgebäude. Verschmutzungen durch Haustiere auf Straßen und Grünflächen im und auch außerhalb des Geländes müssen vom Besitzer unverzüglich entfernt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Haustier keine Lärmbelästigung darstellt. Hundekot-Beutel erhalten Sie auf Nachfrage an der Rezeption. Haustiere dürfen ausschließlich nur im größeren Teichabschnitt (Hundebereich) ins Wasser. Hundezaun nur nach vorheriger Absprache. Bitte keine Gassirunden am Gelände!

 

Sanitäranlagen

Der Zutritt unseres Hauptsanitär-Gebäudes ist nur mittels Transponder-Schlüssel möglich. Bei Verlust werden 20 Euro in Rechnung gestellt. Seien Sie bitte besonders rücksichtsvoll in Fragen der Hygiene und verlassen Sie das Sanitärgebäude so, wie Sie es vorfinden möchten. Wasser ist ein kostbares Gut! Im gesamten Sanitärbereich besteht Rauch- und Hundeverbot!

 

Verhalten am Stellplatz | Strombenützung | Ver- und Entsorgung

Bitte halten Sie den Stellplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Das Grillen am Stellplatz ist nur mit Strom bzw. Gas erlaubt (Kein offenes Feuer/Holzkohlegrill). Jedes Grillgerät oder ähnliches muss einen Mindestabstand zum Boden haben, damit sich dieser nicht entzünden oder verbrennen kann. Beachten Sie, dass unsere Stromversorgung mit 13 Ampere abgesichert ist. Bitte bringen Sie Ihre CEE-Stecker und Verlängerungskabel selbst mit. Die Strompauschale inkludiert normalen Haushaltsstrom. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nicht gestattet (es gibt Stationen in der Nähe). Die Entsorgungsstation für Müll, Chemie-WC und Grauwasser finden Sie direkt an der unteren Einfahrt am Hauptgebäude.

 

Grünanlagen
Bitte helfen Sie uns, unsere Grünanlagen sauber zu erhalten. Sie dienen Ihrer Erholung und Freude. Das Hantieren mit Mineralölen und Schmierstoffen, mit Wasch- und Putzmittel, sowie Autowaschen ist untersagt. Ziehen Sie keine Gräben, schneiden Sie keine Äste ab.  luftundurchlässigen Matten auf die Rasenflächen zu legen. Wir bitten Sie, alle Maßnahmen zu dulden, die zur Pflege und Instandsetzung der Anlage vorgenommen werden.

 

Platzbesucher bis 18 Uhr

Tages-Besucher am Stellplatz sind immer in der Rezeption vorab anzumelden (5€/ EW, 3,50/Kind bis 14J.) Pro Platz max. 4 Besucher bis 18 Uhr. Bleiben die Gäste länger, ist die reguläre Personengebühr pro Nacht fällig. Bitte klären Sie Ihre Besucher über die Campingordnung auf.

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für Kinder wird von den Eltern oder den beauftragten Aufsichtspersonen übernommen. Wir sind jeglicher Haftung entbunden. Die Aufsichtspersonen haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder im Camping Areal keine Schäden verursachen und sich nicht in Gefahr bringen. Es gibt keine Badeaufsicht!

 

Müllentsorgung

Wir bitten Sie den Müll zu trennen und in Glas, Papier, Restmüll, Kunststoff- und Metallverpackungen zu sortieren. Die entsprechenden Container stehen bereit. So können wir gemeinsam eine etwaige Einhebung einer Müllgebühr vermeiden. Das Ablagern von Sperrmüll ist strengstens untersagt.

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Fotoaufnahmen

Der Campinggast erkennt an, dass Teile der Anlage zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Betreiber ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter, auch im Namen seiner (minderjährigen) Mitreisendenden, der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen. Private Drohnenflüge über dem Areal sind nicht erwünscht.

 

Abreise

Der Stellplatz muss am Abreisetag bis spätestens 11:30 Uhr geräumt sein.

 

Campingordnung

Bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung seitens des Campinggastes, kann dieser vom Campingplatzbetreiber des Platzes verwiesen werden. Der Campinggast hat auch in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Rückzahlung allfälliger geleisteter Zahlungen. Der Campingplatzbetreiber behält sich in diesem Fall Schadensersatzforderungen vor.

Campingordnung
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